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Cookie Consent Lösung jetzt umsetzen

Sicherlich haben Sie schon von dem EuGH Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) zur Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies gehört. Hierbei hat das oberste europäische Gericht auch wesentliche Leitsätze für die technischen Erfordernisse zur Einholung von Cookie-Einwilligungen aufgestellt.

Eigentlich ist es zuerst Aufgabe Ihres Datenschutzbeauftragten, Sie auf die Bedeutung dieses Urteils und die sich daraus ergebenden notwendigen Anpassungen Ihres Internet Auftritts bzw. E-Shops hinzuweisen.

Ab sofort sind Einwilligungslösungen für alle technisch nicht notwendigen Cookies (hierzu zählt z.B. Google Analytics Tracking) zwingend zu implementieren und auch entsprechende Klauseln in der Datenschutzerklärung mit dem Einwilligungs- und Informationserfordernis in Einklang zu bringen. Der bisher übliche Cookie Hinweis reicht nicht mehr aus.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie hinsichtlich der technischen Implementierung dieser notwendigen Einwilligungslösung.

Die Einwilligungslösung und auch die schon bisher bestehenden Möglichkeiten der Internet Nutzer speziell das Google Analytics Tracking zu blockieren, führen leider dazu, dass Sie weniger aussagekräftige Zahlen zur Erfolgskontrolle und Steuerung Ihres Internet Auftritts bzw. E-Shops erhalten.

Auch hier beraten und unterstützen wir Sie mit bei der Implementierung alternativer, datenschutzkonformer Tracking Lösungen

Sprechen Sie uns an 0621 178910 oder info@comvos.de