Sie haben eine Abmahnung wegen „Google Fonts“ erhalten?
Abmahnungen durch Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen der Nutzung von Google Fonts haben deutlich zugenommen, es ist eine klassische Abmahnwelle entstanden.
Grundsätzlich ist die „remote“ Einbindung von Google Fonts als rechtswidrig einzustufen, da dabei automatisch personenbezogene Daten des Webseitenbesuchers an Google übermittelt werden. Das verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Webseitenbesuchers. Da der Webseitenbesucher bei dieser Art der Einbindung in der Regel zuvor nicht in der Weitergabe der Daten an Google zustimmen kann, liegt auch ein Verstoß gegen die DSGVO vor.
Wir können Ihnen schnell helfen, den Verstoß abzustellen und weitere Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie uns an: info@comvos.de
