Mehr Infos
WCAG · BFSG · BITV 2.0

Barrierefreies Webdesign

Websites, die möglichst viele Menschen ohne Hürden nutzen können: geplant, gestaltet und umgesetzt nach WCAG, BFSG und BITV 2.0.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, eine Website so zu gestalten und zu programmieren, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie gut nutzen können, etwa mit Screenreader, Tastatur oder starker Vergrößerung. Als Internetagentur aus Mannheim setzen wir barrierefreie Websites mit TYPO3 und WordPress um: vom Barrierefreiheits-Check über Konzept und Design bis zum laufenden Betrieb.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordernReferenz ansehen

Auf einen Blick

  • Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Onlineangebote an Verbraucher.
  • Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf den WCAG (Stufe AA) aufbaut.
  • Öffentliche Stellen sind bereits nach BITV 2.0 bzw. Landesrecht zur Barrierefreiheit verpflichtet.
  • Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung, das sind 9,4 % der Bevölkerung (Destatis, Stand 31.12.2025).
  • Wir entwickeln neue Websites nach WCAG 2.2 AA.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Andreas Grubb, Geschäftsführer comvos

Grundlagen

Was ist barrierefreies Webdesign?

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind digitale Angebote barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffinden, erreichen und nutzen können. Technische Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C mit ihren vier Prinzipien.

Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man nachträglich installiert. Sie entsteht in Konzeption, Design, Programmierung und Redaktion gemeinsam. Deshalb planen wir sie von Anfang an mit ein.

Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung: auch ältere Menschen, Nutzer mit Smartphone im Sonnenlicht, mit gebrochenem Arm oder mit wenig Deutschkenntnissen. Und saubere Überschriften, Alternativtexte und klare Sprache helfen zugleich Suchmaschinen und KI-Assistenten, Ihre Inhalte zu verstehen.

Wahrnehmbar

Texte in ausreichendem Kontrast, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.

Bedienbar

Alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, ausreichend große Klickflächen.

Verständlich

Klare Sprache, eindeutige Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.

Robust

Sauberer, semantischer Code, der mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln funktioniert.

Rechtslage

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das hängt davon ab, wer die Website betreibt und was darüber angeboten wird. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fälle. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft Ihnen aber bei der ersten Einordnung. Ausführliche Hinweise geben die Leitlinien des BMAS zum BFSG bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Wer betreibt die Website?RechtsgrundlagePflicht zur Barrierefreiheit?
Öffentliche Stellen des BundesBGG und BITV 2.0Ja, inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Öffentliche Stellen von Ländern und Kommunen, z. B. ZweckverbändeBehindertengleichstellungsgesetze und Verordnungen der LänderJa, Details je nach Bundesland
Unternehmen, die Verbrauchern über Website oder App Dienstleistungen im Hinblick auf einen Vertragsabschluss anbieten, z. B. Onlineshop oder BuchungBFSG (seit 28.06.2025)Ja, sofern kein Kleinstunternehmen. Ein fehlender Checkout schließt das BFSG nicht automatisch aus.
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme)BFSG, Ausnahme für DienstleistungenNein, aber empfehlenswert
Reine Informations- und Unternehmenswebsites, B2B-Angebotehäufig nicht vom BFSG erfasst, Prüfung im EinzelfallHäufig nein, aber sinnvoll für Reichweite und Nutzerfreundlichkeit

Vereinfachte Übersicht, Stand September 2026. Maßgeblich sind die jeweiligen Gesetzestexte.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie kann Mängel beanstanden und im Extremfall die Einstellung eines Angebots anordnen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Was gehört neben der Technik dazu?

Vom BFSG erfasste Anbieter müssen in ihren Informationen zur Barrierefreiheit beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Öffentliche Stellen veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit. Beides erstellen wir gemeinsam mit Ihnen.

Standards

WCAG, EN 301 549, BITV und BFSG: Was gilt?

Die Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Vereinfacht gesagt: Gesetze und Verordnungen wie BFSG, BFSGV und BITV 2.0 legen fest, wer welche Pflichten hat. Harmonisierte Normen wie die EN 301 549 beschreiben, wie sich die technischen Anforderungen erfüllen lassen, und verweisen für Webinhalte auf die WCAG. Wer die harmonisierte Norm einhält, kann sich auf eine Konformitätsvermutung stützen.

Wichtig: WCAG 2.2 AA allein deckt nicht automatisch alle gesetzlichen Pflichten ab. Das BFSG verlangt zum Beispiel zusätzlich Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung, die BITV 2.0 eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Die derzeit im EU-Amtsblatt bekannt gemachte Fassung der EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1 Stufe AA. Die neue Fassung EN 301 549 V4.1.1 mit Bezug auf WCAG 2.2 hat ETSI am 02.09.2026 veröffentlicht. Ihre Bekanntmachung im Amtsblatt der EU steht noch aus. Wir entwickeln neue Websites deshalb bereits nach WCAG 2.2 AA. Das ist eine vorausschauende technische Grundlage, aber keine Garantie, alle künftigen gesetzlichen Anforderungen automatisch zu erfüllen.

WCAG 2.1 / 2.2
Internationale Richtlinien des W3C mit prüfbaren Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA. Stufe AA ist der übliche Zielstandard.
EN 301 549
Harmonisierte europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik. Für Webinhalte übernimmt sie die WCAG-Kriterien der Stufe AA und ergänzt weitere Anforderungen. Aktuell: V4.1.1, veröffentlicht von ETSI am 02.09.2026, Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ausstehend.
BITV 2.0
Verordnung für öffentliche Stellen des Bundes. Fordert zusätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
BFSG
Setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern.
BFSGV
Verordnung zum BFSG. Sie konkretisiert die Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen, etwa an die Informationen zur Barrierefreiheit, die Anbieter bereitstellen müssen.

Leistungen

Unsere Leistungen für barrierefreie Websites

Ob neue Website, Relaunch oder Nachbesserung einer bestehenden Seite: Wir übernehmen alle Schritte oder einzelne Bausteine.

Barrierefreiheits-Check

Wir prüfen Ihre bestehende Website anhand der WCAG-Kriterien mit automatisierten Tests, manueller Prüfung und Screenreader. Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan.

Barrierefreies Design und UX

Farben mit geprüften Kontrasten, gut lesbare Typografie, klare Navigation und Bedienelemente, die sich per Maus, Touch und Tastatur nutzen lassen.

Umsetzung mit TYPO3 und WordPress

Semantisches HTML, ARIA nur wo nötig, barrierefreie Inhaltselemente im CMS. Sie verringern typische Fehlerquellen, wenn Ihre Redaktion neue Inhalte anlegt. Schulung und regelmäßige Prüfungen sichern die Qualität dauerhaft.

Barrierefreie Formulare und Shops

Kontaktformulare, Buchungsstrecken und Checkouts sind für das BFSG besonders relevant. Wir sorgen für Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und bedienbare Abläufe.

Redaktionsschulung

Barrierefreiheit endet nicht beim Go-live. Wir schulen Ihre Redaktion zu Alternativtexten, Überschriften, Linktexten, barrierefreien PDFs und verständlicher Sprache.

Erklärung und laufende Betreuung

Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit bzw. die Informationen nach BFSG und prüfen Ihre Website im Rahmen von Hosting und Wartung regelmäßig nach.

Praxis

Was wir bei barrierefreien Websites konkret umsetzen

Eine Auswahl der Anforderungen, die wir in jedem Projekt prüfen, mit den zugehörigen WCAG-Kriterien.

AnforderungWas das bedeutetWCAG
KontrasteMindestens 4,5 : 1 für normalen Text, 3 : 1 für großen Text sowie für grafische Merkmale, die zum Erkennen von Bedienelementen und Grafiken nötig sind, etwa Rahmen oder Icons1.4.3, 1.4.11
TastaturbedienungAlle Funktionen ohne Maus nutzbar, keine Tastaturfallen2.1.1, 2.1.2
Sichtbarer FokusDas aktive Element ist jederzeit erkennbar und wird nicht verdeckt2.4.7, 2.4.11
StrukturLogische Überschriften, Landmarks, aussagekräftige Seitentitel und Linktexte1.3.1, 2.4.2, 2.4.4
AlternativtexteInformative Bilder werden beschrieben, dekorative ausgeblendet1.1.1
Zoom und UmbruchLesbar bei 200 % Zoom und bei 320 px Breite ohne waagerechtes Scrollen1.4.4, 1.4.10
KlickflächenBedienelemente mindestens 24 × 24 px groß oder mit ausreichend Abstand2.5.8
FormulareSichtbare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, keine unnötigen Doppeleingaben3.3.1, 3.3.2, 3.3.7
MedienUntertitel für Videos, bei Bedarf Audiodeskription, keine automatisch startenden Bewegungen ohne Stopp-Möglichkeit1.2.2, 1.2.5, 2.2.2

Warum wir keine Overlay-Tools empfehlen

Plugins, die per Knopfdruck eine Barrierefreiheits-Leiste über die Website legen, versprechen schnelle Konformität. Manche Werkzeuge verändern zwar automatisch das ausgelieferte HTML und können einzelne Fehler abmildern. Eine fachgerechte Umsetzung ersetzen sie aber nicht und eine vollständige Konformität gewährleisten sie nicht: Unklare Überschriftenstrukturen, missverständliche Beschriftungen oder schwer bedienbare Abläufe lassen sich so kaum zuverlässig beheben. Viele Menschen mit Behinderung nutzen zudem eigene Hilfsmittel. Barrierefreiheit entsteht deshalb im Design, im Code und in den Inhalten der Website selbst.

Vorgehen

So wird Ihre Website barrierefrei

1. Analyse

Wir prüfen den Ist-Stand und klären, welche rechtlichen Anforderungen für Sie gelten.

2. Entscheidung

Nachbessern oder Relaunch? Wir zeigen Aufwand und Nutzen beider Wege offen auf.

3. Konzept und Design

Informationsarchitektur, Farben, Typografie und Komponenten werden barrierefrei geplant.

4. Umsetzung

Entwicklung im CMS mit barrierefreien Inhaltselementen und sauberer Migration bestehender Inhalte.

5. Test

Automatisierte Tests, manuelle Prüfung nach WCAG und Tests mit Tastatur und Screenreader vor dem Go-live.

6. Schulung und Betrieb

Redaktionsschulung, Erklärung zur Barrierefreiheit und regelmäßige Nachprüfung im laufenden Betrieb.

Referenz

Barrierefreie Website für das Kinderzentrum Ludwigshafen

Der Zweckverband Kinderzentrum Ludwigshafen ist eine öffentliche Einrichtung für Menschen mit (drohenden) Beeinträchtigungen und ihre Familien. Wir haben die veraltete Website auf WordPress umgestellt und dabei Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht: für sechs ambulante Einrichtungen und über 400 Mitarbeitende.

Zum barrierefreien Relaunch des Kinderzentrums

„Wir hatten ein ziemlich kompliziertes Projekt, weil auf viele Wünsche und Meinungen Rücksicht genommen werden musste. Die Webseiten funktionieren jetzt wunderbar und auch die Betreuung und Hilfe im Anschluss ist Gold wert.“

Zweckverband Kinderzentrum Ludwigshafen

FAQ

Häufige Fragen zu barrierefreiem Webdesign

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 06 21 / 17 89 10.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, Websites so zu gestalten und zu programmieren, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie möglichst ohne Hürden und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Technischer Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Dienste, die über Websites oder Apps elektronisch und auf individuelle Anfrage von Verbrauchern im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden, etwa Onlineshops oder Buchungsportale. Der Vertrag muss dafür nicht zwingend direkt auf der Website abgeschlossen werden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Öffentliche Stellen sind unabhängig davon nach BITV 2.0 bzw. Landesrecht verpflichtet. Im Einzelfall empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

Häufig nicht. Eine Website, die ausschließlich informiert und keine Dienstleistung im Hinblick auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern anbietet, fällt meist nicht unter das BFSG. Die Grenze ist aber nicht immer eindeutig: Ein fehlender Checkout bedeutet nicht automatisch, dass das Gesetz ausscheidet. Maßgeblich ist die gesetzliche Definition, die das BMAS in seinen Leitlinien zum BFSG erläutert. Barrierefreiheit lohnt sich unabhängig davon, weil sie Reichweite und Nutzerfreundlichkeit erhöht.

Die derzeit im EU-Amtsblatt bekannt gemachte Fassung der EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1 Stufe AA. Die neue Fassung EN 301 549 V4.1.1 mit Bezug auf WCAG 2.2 hat ETSI am 02.09.2026 veröffentlicht, ihre Bekanntmachung im Amtsblatt steht noch aus. Wir setzen neue Websites bereits nach WCAG 2.2 AA um, das schließt WCAG 2.1 AA ein. WCAG allein deckt allerdings nicht alle gesetzlichen Pflichten ab, etwa die Informationen zur Barrierefreiheit nach BFSGV.

Der Aufwand hängt vor allem vom Umfang der Website, dem Zustand von Code und Theme, der Anzahl an Formularen und interaktiven Funktionen sowie von Inhalten wie PDFs und Videos ab. Wird Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt, lässt sich oft Aufwand sparen. Umgekehrt können einzelne Fehler in einer bestehenden Website auch sehr günstig zu beheben sein. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie von uns eine Aufwandsschätzung nach Arbeitspaketen.

Oft ja. Viele Barrieren wie fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste oder unbeschriftete Formularfelder lassen sich gezielt beheben. Ist das Theme oder Template grundlegend nicht barrierefrei aufgebaut oder die technische Basis veraltet, ist ein Relaunch häufig wirtschaftlicher. Das klären wir im Barrierefreiheits-Check.

Nein. Manche Overlay-Tools verändern das ausgelieferte HTML und können einzelne Fehler abmildern. Sie ersetzen aber keine fachgerechte Umsetzung in Design, Code und Inhalten und gewährleisten keine vollständige Konformität mit WCAG oder den gesetzlichen Anforderungen.

Ja, beide Systeme eignen sich. Entscheidend sind Templates, Theme, eingesetzte Erweiterungen und die Pflege der Inhalte. Barrierefreie Inhaltselemente verringern typische Fehlerquellen für Redakteure. Unpassende Alternativtexte, ungeeignete Linktexte oder nicht barrierefreie PDFs bleiben aber möglich. Deshalb gehören Schulung und regelmäßige Prüfungen dazu.

Barrierefreiheit ist kein direkter Rankingfaktor. Viele Maßnahmen überschneiden sich aber mit guter Suchmaschinenoptimierung: eine klare Überschriftenstruktur, aussagekräftige Alternativ- und Linktexte, sauberes HTML, verständliche Sprache und schnelle Ladezeiten. Das hilft Suchmaschinen und KI-Assistenten, Ihre Inhalte richtig zu verstehen.

Öffentliche Stellen müssen auf ihrer Website erklären, wie barrierefrei ihr Angebot ist, welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Anbieter, die unter das BFSG fallen, müssen nach der BFSGV Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Wir erstellen beides gemeinsam mit Ihnen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Senden Sie uns die Adresse Ihrer Website. Wir werfen einen unverbindlichen Blick darauf und sagen Ihnen:
✓ ob und welche gesetzlichen Anforderungen für Sie in Betracht kommen (erste Einschätzung, keine Rechtsberatung),
✓ wo die größten Barrieren liegen,
✓ ob sich Nachbessern lohnt oder ein Relaunch sinnvoller ist,
✓ mit welchem Aufwand Sie rechnen sollten.

Andreas Grubb
Andreas Grubb
Geschäftsführer bei comvos
Ersteinschätzung anfordern
0621 1789 111
info@comvos.de

Wir melden uns innerhalb eines Werktags.